Beauftragte für Chancengleichheit (BfC) sind nach dem Chancengleichheitsgesetz des Landes Baden-Württemberg Ansprechpartnerinnen für Mitarbeiter*innen und Lehramtsanwärter*innen am Seminar Offenburg.
Im Februar 2016 ist das neue Chancengleichheitsgesetz in Kraft getreten.
Sein Ziel ist es, die beruflichen und gesellschaftlichen Chancen von Frauen im öffentlichen Dienst in Baden-Württemberg zu stärken.
Mit der Neufassung des Gesetzes will die Landesregierung das berufliche Vorankommen von Frauen im öffentlichen Dienst gezielt fördern. Gelingen soll dies durch die Schaffung von verbesserten Rahmenbedingungen zur Vereinbarkeit der Erwerbstätigkeit mit den Aufgaben in Familie und Pflege.
An der Dienststelle achten die Beauftragten für Chancengleichheit auf die Einhaltung des Chancengleichheitsgesetzes. Sie unterstützen die Leitung bei dessen Umsetzung und sind frühzeitig zu beteiligen, wenn Maßnahmen Auswirkungen auf die berufliche Situation der Mitarbeiterinnen und Lehramtsanwärterinnen haben könnten.
Weitere Informationen und Unterlagen finden Sie auf der Informationsseite der Kultusverwaltung:
Datum | Bezeichnung | Typ |
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23.01.2024 | Gesetz Chancengleichheit.pdf | |
23.01.2024 | Broschuere ChancenG 2016.pdf |
Beauftragte für Chancengleichheit am Seminar Offenburg (GS)
Natalie Schulz-Lauth, E-Mail
Stellvertreterin:
Simone Füger-Weidle, E-Mail